Betreuung & Entlastung
Betreuung und Entlastung in Wiesbaden
Neben der körperlichen Pflege ist die soziale Betreuung ein wichtiger Baustein für Lebensqualität. Unsere Betreuungskräfte begleiten im Alltag, aktivieren geistig und entlasten pflegende Angehörige.
Unsere Betreuungsangebote
Spaziergänge & Ausflüge
Begleitung bei Spaziergängen in der Nachbarschaft oder kurze Ausflüge für frische Luft und Abwechslung.
Gedächtnistraining
Gemeinsames Vorlesen, Rätsel, Spiele und Gespräche zur geistigen Aktivierung.
Begleitung zu Terminen
Begleitung zu Arztbesuchen, Behördengängen oder anderen Terminen außer Haus.
Gesellschaft & Gespräche
Gemeinsame Zeit verbringen, zuhören und einfach da sein — gegen Einsamkeit.
Unterstützung im Haushalt
Leichte hauswirtschaftliche Aufgaben als Teil der Entlastungsleistungen.
Beaufsichtigung
Stundenweise Betreuung zuhause, z. B. wenn Angehörige kurz abwesend sind.
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Allen Pflegebedürftigen — auch bei Pflegegrad 1 — steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 € zu. Dieser kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden.
Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
- Betreuung und Alltagsbegleitung durch geschulte Kräfte
- Hauswirtschaftliche Unterstützung (Einkaufen, Kochen, Reinigung)
- Pflegebegleitung und Entlastung für Angehörige
Nicht genutzte Beträge können ins Folgequartal übertragen werden (bis 30. Juni des Folgejahres).
Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind zu regelmäßigen Beratungsbesuchen durch einen zugelassenen Pflegedienst verpflichtet. Diese Besuche dienen der Qualitätssicherung und bieten gleichzeitig die Möglichkeit, Fragen zu klären und die Pflegesituation zu besprechen.
Pflegegrad 2 & 3
Halbjährlich
1× pro Halbjahr verpflichtend
Pflegegrad 4 & 5
Vierteljährlich
1× pro Quartal verpflichtend
Bei den Beratungsbesuchen prüfen unsere Pflegefachkräfte die aktuelle Pflegesituation, beraten zu Hilfsmitteln und Leistungsansprüchen und dokumentieren den Besuch für die Pflegekasse. Die Kosten übernimmt vollständig die Pflegekasse.
Häufige Fragen
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Danach verfallen sie.
Was passiert, wenn ich den Beratungsbesuch versäume?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen oder bei wiederholtem Versäumnis einstellen. Wir erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Termin.
Kann ich Betreuung auch kurzfristig buchen?
Ja. In der Regel können wir Betreuungseinsätze innerhalb weniger Tage organisieren. Sprechen Sie uns einfach an.
Betreuung oder Beratungsbesuch gewünscht?
Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten und helfen bei der Organisation.
