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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege in Wiesbaden — damit Angehörige durchatmen können

Pflegende Angehörige leisten jeden Tag Enormes. Wenn Sie selbst einmal eine Pause brauchen — ob wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Verpflichtungen — sorgt die Verhinderungspflege dafür, dass Ihr Angehöriger weiterhin zuverlässig versorgt wird.

1.612 €

pro Jahr verfügbar

42 Tage

maximal pro Jahr

+ 806 €

aus Kurzzeitpflege übertragbar

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie greift, wenn die Person, die normalerweise die häusliche Pflege übernimmt, vorübergehend verhindert ist. In dieser Zeit übernimmt ein ambulanter Pflegedienst wie Cura die Versorgung.

Wann wird Verhinderungspflege genutzt?

Urlaub

Die pflegende Person fährt in den Urlaub und benötigt eine professionelle Vertretung.

Krankheit

Die pflegende Person ist selbst erkrankt und kann die Pflege vorübergehend nicht leisten.

Termine & Erledigungen

Arztbesuche, Behördengänge oder andere wichtige Termine, die Zeit erfordern.

Erholung & Entlastung

Regelmäßige Auszeiten, um als pflegende Person die eigene Gesundheit zu erhalten.

Voraussetzungen

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2
  • Die häusliche Pflege besteht seit mindestens 6 Monaten
  • Die pflegende Person (Angehörige, Bekannte) ist vorübergehend verhindert

Kombination mit Kurzzeitpflege

Wenn Sie den Kurzzeitpflege-Betrag nicht vollständig nutzen, können bis zu 806 € davon auf die Verhinderungspflege übertragen werden. So stehen insgesamt bis zu 2.418 € pro Jahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Umgekehrt können nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege (bis zu 1.612 €) für Kurzzeitpflege verwendet werden.

Häufige Fragen

Muss ich den Grund der Verhinderung nachweisen?

Nein. Es reicht aus, dass die pflegende Person verhindert ist. Ein konkreter Grund muss der Pflegekasse nicht mitgeteilt werden.

Kann ich Verhinderungspflege stundenweise nutzen?

Ja. Stundenweise Verhinderungspflege (unter 8 Stunden am Tag) ist möglich und wird nicht auf die 42 Tage angerechnet. Das Pflegegeld wird dabei nicht gekürzt.

Wie beantrage ich Verhinderungspflege?

Ein formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse genügt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

Wir beraten Sie zu Ihrem Anspruch und organisieren die Ersatzpflege — unkompliziert und schnell.