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Grundpflege

Grundpflege in Wiesbaden — Unterstützung im täglichen Leben

Grundpflege unterstützt Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen benötigen. Unsere Pflegekräfte helfen einfühlsam und respektvoll — damit Sie oder Ihre Angehörigen sicher und würdevoll zuhause leben können.

Leistungen der Grundpflege

Körperpflege

  • Ganzkörperwäsche oder Teilwäsche
  • Duschen und Baden
  • Haar-, Nagel- und Hautpflege
  • Mund- und Zahnpflege
  • Rasieren

An- und Auskleiden

  • Hilfe beim An- und Ausziehen
  • Auswahl der Kleidung
  • An- und Ablegen von Hilfsmitteln (z. B. Prothesen, Orthesen)

Ernährung

  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Mundgerechtes Zerkleinern
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Ausreichende Flüssigkeitszufuhr

Mobilisation

  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
  • Unterstützung beim Gehen und Stehen
  • Lagerung und Umlagerung
  • Transfer (z. B. Bett ↔ Rollstuhl)

Finanzierung über die Pflegekasse

Grundpflege ist eine Sachleistung der Pflegeversicherung (SGB XI). Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen monatliche Budgets zu, die für ambulante Pflegeleistungen eingesetzt werden. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Pflegegrad:

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

761 € / Monat

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

1.432 € / Monat

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

1.778 € / Monat

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

2.200 € / Monat

Stand 2025. Sachleistungsbeträge gemäß § 36 SGB XI. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag (125 €/Monat) für bestimmte Leistungen eingesetzt werden.

Häufige Fragen

Welchen Pflegegrad brauche ich?

Für Grundpflege als Sachleistung benötigen Sie mindestens Pflegegrad 2. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Kann ich Sachleistungen und Pflegegeld kombinieren?

Ja. Wenn Sie nicht das gesamte Sachleistungsbudget ausschöpfen, erhalten Sie anteilig Pflegegeld. Das nennt sich Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI).

Wie oft kommen die Pflegekräfte?

Das richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf. Manche Klienten werden einmal täglich versorgt, andere mehrmals am Tag. Wir erstellen gemeinsam einen Pflegeplan.

Grundpflege für Sie oder Ihre Angehörigen?

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu den Leistungen und zur Finanzierung.