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Behandlungspflege

Medizinische Pflege zuhause in Wiesbaden

Behandlungspflege umfasst alle medizinisch-pflegerischen Maßnahmen, die von einem Arzt verordnet werden. Unsere examinierten Pflegefachkräfte führen diese Leistungen bei Ihnen zuhause durch — zuverlässig, fachgerecht und mit persönlicher Betreuung.

Was gehört zur Behandlungspflege?

Behandlungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V). Sie wird vom Arzt verordnet und von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt. Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse — unabhängig davon, ob Sie einen Pflegegrad haben.

Unsere Leistungen im Detail

Wundversorgung und Verbandswechsel
Injektionen (subkutan, intramuskulär)
Medikamentengabe und -überwachung
Blutdruck- und Blutzuckermessungen
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Katheterisieren und Dauerkatheter-Wechsel
PEG-Versorgung und enterale Ernährung
Parenterale Ernährung
Absaugen (oral, nasal, tracheal)
Tracheakanüle wechseln und pflegen
Inhalationen und Sauerstoffgabe
Augentropfen und Ohrentropfen
Stomaversorgung
Dekubitusbehandlung und -prophylaxe
Portversorgung und Infusionstherapie

So funktioniert der Ablauf

Schritt 1

Ärztliche Verordnung

Ihr Arzt stellt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus (Muster 12). Diese beschreibt, welche Maßnahmen wie oft durchgeführt werden sollen.

Schritt 2

Genehmigung durch die Krankenkasse

Wir reichen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und kümmern uns um die Genehmigung. In dringenden Fällen beginnen wir sofort mit der Versorgung.

Schritt 3

Regelmäßige Versorgung zuhause

Unsere Pflegefachkräfte kommen zu den vereinbarten Zeiten zu Ihnen nach Hause und führen die verordneten Maßnahmen durch.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Pflegegrad für Behandlungspflege?

Nein. Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung und wird unabhängig vom Pflegegrad gewährt. Sie benötigen lediglich eine ärztliche Verordnung.

Wer übernimmt die Kosten?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten auf Grundlage der ärztlichen Verordnung. Es kann eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % (max. 10 € pro Verordnung) anfallen.

Kann Behandlungspflege auch kurzfristig beginnen?

Ja. Bei Entlassung aus dem Krankenhaus oder in akuten Situationen können wir die Versorgung in der Regel innerhalb von 24 Stunden aufnehmen.

Sie benötigen Behandlungspflege?

Wir beraten Sie gerne und übernehmen die Koordination mit Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse.